Verantwortung in der Lieferkette
Hinweisgebersystem (ChainVoice)
Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen erfolgt durch die unabhängige externe Meldestelle von IBT nach einheitlichen, dokumentierten Verfahren.
- Dadurch werden insbesondere sichergestellt:
neutrale und objektive Bearbeitung aller Hinweise - Schutz von Hinweisgebern nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
- Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb unseres Unternehmens
- einheitliche und professionelle Bearbeitung aller Meldungen
Vertraulich und auf Wunsch anonym
Hinweise können jederzeit
- vertraulich oder
- vollständig anonym eingereicht werden.
Alle Meldungen werden sorgfältig geprüft und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt.
Bestandteil unseres Compliance-Systems
Das Hinweisgebersystem ist Bestandteil unseres Compliance-Managements und unterstützt uns dabei, gesetzliche Anforderungen, unternehmerische Verantwortung sowie nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften dauerhaft sicherzustellen.
Durch die externe Betreuung durch IBT wird eine unabhängige, nachvollziehbare und revisionssichere Bearbeitung aller Hinweise gewährleistet.
Externe Meldestelle
Oder geben Sie alternativ Ihre Meldung bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ab.